Donnerstag, 21. Juni 2012
Anwesenheitspflicht bekämpfen
Die neue Studienstruktur, die zum vergangenen Wintersemester 201 1 /201 2 umgesetzt wurde und vor allem den Anforderungen des neuen Lehrer*innenausbildungsgesetzes entspricht, bringt einige positive Veränderungen. So ist der Anteil der individuellen Ergänzung auf 30 LP in den Bachelorstudiengängen angestiegen – auch wenn diese nicht überall optimal ausgestaltet werden. Besonders in den naturwissenschaftlichen Studiengängen wird die individuelle Ergänzung oft noch an das eigene Fach gebunden. Vieles läuft also noch nicht wie durch uns gewünscht.

Auch die durch verfasste Studierendenschaft und Hochschulleitung gemeinsam durchgesetzte Abschaffung der Anwesenheitspflicht ist ein positiver Schritt zu einer studierbaren und von Studierenden selbst gesteuerten Studienstruktur.
Dennoch gibt es auch hier immer wieder Lehrende, die gegen die beschlossenen Vorgaben verstoßen und dennoch Anwesenheitslisten- oder andere Kontrollen der Anwesenheit nutzen. Wir wollen uns in Senat, AStA, StuPa und Kommissionen weiter für eine studierendenfreundliche Studienstruktur einsetzen, in der vor allem auch die Belange von Studierenden mit Kind, arbeitenden Studierenden und solchen mit Auslandsaufenthalten berücksichtigt werden.

Wir fordern:

* Weiter gegen Anwesenheitskontrollen ankämpfen.

* Ein selbst gesteuertes Studium – an Studierendeninteressen orientiert.

* Keine endgültige Abschlussfrist für den alten Master of Education.

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Dienstag, 21. Juni 2011
Studienstruktur- Es ist viel passiert und einiges nicht
Wir bleiben dran.
Im letzten Jahr wurden alle Bachelor Studiengänge der Uni Bielefeld an die neue Studienstruktur angepasst. Starten werden diese Studiengänge im nächsten Semester. Neben Anpassungen der Lehramtsstudiengänge an das neue
Lehrerinnenausbildungsgesetz, sollten auch alle anderen Studiengänge überarbeitet werden, um zum Beispiel Prüfungslast und Anwesenheit zu verändern. Die Groben Eckpunkte der Struktur sind einheitliche Modul Größen von 10LP, nur eine Modulprüfung pro Modul und 30 LP Individuelle Ergänzung in den nicht Lehramtsstudiengängen. Größtenteils wurde dies von vielen Fakultäten eingehalten und findet sich in den Strukturen der Studiengänge wieder. Allerdings
wurden einige Abstriche gemacht - so gibt es Ausnahmen, was die Prüfungsdichte angeht und vor allem in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern wurde die Individuelle Ergänzung zusammengestrichen. Es gab lange und harte Diskussionen in der zentralen Lehrkommission sowie im Senat um die Bachelorprüfungsordnung, den individuellen Ergänzungsbereich und vor allem über
Anwesenheitslisten. Hier konnten Studierende ein paar Änderungen erreichen, aber leider nicht alle, die wir uns gewünscht hätten. Einiges wird sich aber auch erst zeigen, wenn die neuen Studiengänge laufen. Wir werden und uns auch im nächstem Jahr weiter dafür einsetzen, dass ein selbstständigeres eigenverantwortliches Studieren möglich ist und Zwänge wie Anwesenheitslisten wirklich aus dem
universitärem Alltag verschwinden. Des Weiteren werden wir uns kritisch mit der Einführung der neuen Studiengänge auseinandersetzen und, so uns dies möglich ist, die Fakultäten und die zentrale Verwaltung daran erinnern, dass Schwachpunkte, die bei der Planung übersehen wurden möglichst schnell und unkompliziert und ohne Nachteile für die
Studierenden behoben werden.

Alles hat ein Ende - nur die Uni Leitung verschweigt es!
Die neuen Studiengänge starten im Wintersemester
2011/2012, eine kleine Hoffnung für Verbesserungen für Studierende - allerdings heißt dies auch, dass die alten Studiengänge irgendwann eingestellt werden. Zum neuem Semester ist es deshalb nicht mehr möglich, sich in die alten Studiengänge in das erste Fachsemester einzuschreiben. Nur noch eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist
möglich. Daneben gibt es auch Fristen in denen Studierende ihr Studium beenden müssen. So muss zum Beispiel der Master of Education im Wintersemester 2017 abgeschlossen werden. Das bedeutet für Studierende die jetzt im Sommer
angefangen haben, eine Frist von Regelstudienzeit Plus 4 Semester, kein langer Zeitraum für viele Studierende, wenn man bedenkt, dass einige neben dem Studium arbeiten müssen, einen Auslandsaufenthalt planen oder während dieser Zeit ein Kind bekommen usw.. Das Fatale daran, die Uni
Leitung geht zur Zeit noch nicht offensiv mit diesen Fristen um und schweigt lieber darüber als offen mit allen zu diskutieren und Problemen vorzubeugen. Wir werden uns weiterhin mit diesem Thema beschäftigen, und alle Beteiligten, Landesregierung, Rektorat und Fakultäten an ihre Verantwortung erinnern. Studieren unter Druck ist keine Option. Unseres Erachtens müssen hier andere Wege gefunden werden.

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Mittwoch, 18. Mai 2011
Freier Masterzugang - jetzt unterzeichnen!
Viele Studierende stehen nach ihrem Bachelorabschluss vor der Frage, wie es weitergehen soll. Denn wenngleich der Bachelorabschluss die Qualifikation für ein Masterstudium sein soll, bedeutet dies noch lange nicht, dass man auch einen entsprechenden Studienplatz bekommt. Im Gegenteil: In vielen Masterstudiengängen die NCs so hoch, dass nur ein Bruchteil der Bachelorstudierenden die Chance hat, einen Platz zu bekommen.
Gegen diese Tatsache richtet sich nun eine Erklärung verschiedener studentischer Initiativen, unter anderem Campusgrün, dem Dachverband grüner Hochschulgruppen.
Unterzeichne jetzt auf:
http://www.freier-masterzugang.org/

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Sonntag, 6. März 2011
Endlich geschafft: Studiengebühren abgeschafft!
Nach langem Bangen, ob die rot-grüne Koalition in NRW die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 wird umsetzen (können), kann nun aufgeatmet werden: Am 24.2. fiel im Nordrhein-Westfälischen Landtag der entsprechende Beschluss. Es war zunächst lange nicht klar, ob Die Linke den Gesetzentwurf der Regierungskoalition unterstützen würde, da die Partei den Abschaffungszeitpunkt für zu spät hielt.
Das nun beschlossene Gesetz sieht Ausgleichszahlungen vom Land an die Hochschulen in Höhe von rund 250 Millionen pro Jahr vor, etwa dem Betrag, die alle Hochschulen in NRW gemeinsam jährlich durch Studiengebühren eingenommen haben. Das Geld soll, wie es auch bei den Studiengebühren vorgesehen war, für die Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden. Ebenso wie bei der Verwendung von Studiengebührengeldern wird auch bei der Verwendung der Ausgleichsmittel von studentischer Seite auf den sachgemäßen Einsatz entsprechend dieser Maxime zu achten sein! Trotz dieser Kompensationszahlungen waren in den Tagen nach dem Beschluss Klagelaute aus vielen Hochschulen zu vernehmen, da das Gesetz nach Ansicht vieler RektorInnen zu einer Unterfinanzierung der Hochschulen führe. Dass Hochschulen unterfinanziert sind, kann kaum bezweifelt werden. Fraglich ist jedoch die Leichtigkeit, mit der viele (professorale) Hochschulangehörige diese Problem weiterhin an Studierende weitergeben wollen. Laut der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks stehen jedoch gut 20% der Studierenden weniger als 600€ / Monat zur Verfügung und weitere 18% liegen nur knapp über diesem Betrag.
Weiterhin sieht das Gesetz zunächst keine andersartigen Studiengebühren, wie beispielsweise Langzeitstudiengebühren, die es bis 2006 gab, vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich SPD und Grüne diesmal an ihr Versprechen halten – schließlich haben sie mit Einführung der Langzeitstudiengebühren den Studierenden in NRW die Suppe erst eingebrockt.
Sicherlich werden die Hochschulen und das Bildungssystem in NRW durch die Studiengebührenabschaffung ein Stück weit sozial gerechter. Aber dies bleibt die Studiengebührenabschaffung auch: Ein kleines Stück sozialer Gerechtigkeit, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Bis diese auch nur annähernd erreicht ist, muss noch viel geschehen. Neben vielen anderen Problemen ist hier die Errichtung eines angemessenen Finanzierungssystems zu nennen, das alle potentiellen Studierenden, den Zugang zu akademischer Bildung erleichtert und welches durch das derzeitige BAföG nur sehr bedingt gegeben ist. Das BAföG sollte einem größeren Personenkreis zugänglich sein und die Laufzeit der Zahlungen sollte verlängert werden. Weiterhin bestehen nach wie vor eine Vielzahl an Selektionsmechanismen, die schon frühzeitig für das Fortbestehen der sozialen Schere sorgen: Von den Kindern von nicht-akademisch ausgebildeten Eltern schaffen nur 24 % den Sprung an eine Hochschule. Im Gegensatz zu Kindern, deren Eltern studierten: Von ihnen besuchen 71 % eine Hochschule.

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Mittwoch, 23. Juni 2010
Ein bisschen Medizin ist keine Kunst

Fächervielfalt an der Uni Bielefeld

An unserer Uni wird es im kommenden Jahr voraussichtlich zu einigen Änderungen kommen was die angebotenen Fächer angeht. So plante zumindest die schwarz gelbe Landesregierung eine Fakultät für Medizin aufzubauen und 200 Medizin Studienplätze
zu schaffen. Eine so erweiterte Fächervielfalt wäre zwar a priori zu begrüßen, würde aber ad absurdum geführt, wenn die Mittel dafür bei anderen Studiengängen wegfielen. So gibt es Überlegungen die Kunstprofessur, die schon seit einem Jahr vakant ist, nicht mehr neu zu besetzen. Dies würde für die 130 Studierenden, die zur Zeit Grundschullehramt mit Nebenfach Ästhetische Erziehung, einer Mischung aus Kunst und Musik, studieren evtl. bedeuten, dass sie dieses nicht weiterführen können. Zur Zeit sieht es zwar so aus als ob für die bisher eingeschriebenen Studierenden eine Weiterführung des Studiengangs vorgesehen ist und nur keine Neueinschreibungen mehr zugelassen werden sollen. Formal gäbe es allerdings keinen Hinderungsgrund für das Rektorat den Studienzweig Kunst sofort abzuschaffen, da es sich nur um ein Nebenfach handelt.
Nach der Auskunft des Rektorats auf eine Anfrage der Fachschaft Kunst und Musik ist noch nicht klar was die Kapazitätsplanung für das nächste Jahr ergeben wird. Die bisherige Informationspolitik des Rektorats ist alles andere als transparent, nachdem es sich für die vertröstende „Beantwortung“ der Anfrage immerhin sieben Wochen Zeit ließ...

Auch wenn die Frage der Besetzung der Kunstprofessur zunächst unabhängig von der Entscheidung über die Medizinfakultät sein soll, ist es doch bedauerlich, dass hier Millionen für die Neuschaffung einer Fakultät in die Hand genommen werden und kein Geld für eine dagegen lächerlich billige Kunstprofessur vorhanden sein soll. Dieses wäre wohl besser angelegt wenn man die neuen Studienplätze an Unistandorten mit bereits bestehender Medizinischer Fakultät schaffen würde.
Im Sinne einer effizienten Nutzung der verfügbaren Mittel ist die Neuschaffung mit dem nötigen Aufbau eines Uniklinikums die denkbar schlechteste Variante.
Diese Erkenntnis wird gerade in Schleswig Holstein in die Tat umgesetzt, indem der renommierte Medizinstudiengang der Universität Lübeck wegfallen soll und die Studierenden nach Kiel verlegt werden sollen, um Synergieeffekte zu nutzen. Vor diesem
Hintergrund wird die Einrichtung von Medizin in Bielefeld noch fragwürdiger und zeigt auch deutlich die grotesken Blüten, die das föderale Bildungssystem treibt. Hier wird viel Geld in die Hand genommen, um dem Medizinermangel entgegen zu wirken, da muss eben dieses Geld eingespart werden und es fallen ihm über 1000 Studienplätze zum Opfer.
Bisher hat das Rektorat kommuniziert, dass es sich eine Einrichtung einer medizinischen Fakultät auch nur vorstellen kann, wenn die Mittel dafür komplett vom Land übernommen werden.
Allerdings ist selbst dann zu befürchten, dass sich die Studienbedingungen durch zusätzliche Raumknappheit verschlechtern könnten. Noch mehr als das sie das in der Umbauphase und durch den doppelten Abiturjahrgang sowieso schon tun.

Wir als ghg*ol werden daher – sofern ihr uns wieder das Vertrauen aussprecht – unseren Einfluss in Studierendenparlament und Senat zu nutzen versuchen, um uns für die Erhaltung der Kunst einzusetzen. Außerdem werden wir den Verlauf der Planung zur Medizinfakultät kritisch beobachten und im Falle, dass das Rektorat von unserer Linie der kompletten Finanzierung durch das Land abweicht, Protest einlegen.
Ob eine etwaige SPD geführte Minderheitsregierung diesen Plan weiter verfolgen wird ist zwar noch nicht klar, in Anbetracht der Betonung der Wichtigkeit von Bildung durch SPD und Grüne allerdings auch nicht unwahrscheinlich.

Für die Fächervielfalt!
Gegen das Gegeneinander-Ausspielen einzelner
Fakultäten!

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Donnerstag, 17. Juni 2010
WadRvhdAnns:

Warum auch das Rektorat verstanden hat, dass
Anwesenheitslisten nicht notwendig sind...


10, diese Zahl wird Studierende ab dem Wintersemester 2011/2012 häufiger beschäftigen. Ab diesem Zeitpunkt wird fast jedes Modul an der Universität 10 Leistungspunkte (LP) umfassen. Grund dafür ist die Studienstrukturreform, die alle Studiengänge an das neue LABG (Lehrer­InnenAusBildungsGesetz) anpassen soll. Auch nicht-lehramtsrelevante Studiengänge werden reformiert um bestehende Probleme zu beheben, den Workload zu verringern und alternative Veranstaltungs- und Prüfungsformen zu ermöglichen. Einige Grund­elemente der neuen Studienstruktur sind die Größe eines Moduls (in der Regel 10 LP), eine Modulprüfung (à la Abschlussprüfung) pro Modul und für alle Nicht-LehrämtlerInnen 30 LP im Bereich der „individuellen Ergänzung“.
Dieses Semester haben sich in den Fakultäten Studierende und Lehrende zusammengesetzt, um die neuen Studiengänge zu gestalten. Eine Grundlage dieser Arbeitsrunden waren die Ergebnisse der nach der Besetzung gegründeten studentischen Diskurs AGn, in die sich auch die ghgol eingebracht hat. Zur Zeit haben die Fakultäten die Modulbe­schreibungen eingereicht. Diese werden nun vom Rektorat überprüft.
Allerdings gibt es immer noch offene Fragen, die große strukturelle Veränderungen mit sich bringen können. So sollen Leistungspunkte zukünftig am Ende eines Moduls vergeben werden, d.h. nach bestandener Modulprüfung werden die (meist) 10 LP für ein Modul vergeben. In einzelnen Veranstaltungen können zusätzlich Studienleistungen erbracht werden, diese müssen aber im Modulhandbuch verankert sein. Durch dieses Konzept sollen Anwesenheitslisten bis auf wenige begründetet Ausnahmefälle aus dem Unialltag verschwinden..
Eine weitere Veränderung wird es im Individuellen Ergänzungsbereich geben. Für Lehramtsstudierende fällt dieser frei wählbare Bereich leider weg, für alle anderen Studierende wird er auf 30 LP erhöht (wobei diese evtl. in Modulen belegt werden, eine genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest). Allerdings gibt es einige Fakultäten, die diese LPs nicht komplett freigeben wollen, hier werden wir uns weiterhin für eine freie Wahl im Individuellen Ergänzungsbereich einsetzen.
Auf dem Papier ist bis jetzt also schon einiges passiert - allerdings reicht dies bei weitem nicht aus. Wir werden auch bei diesem Thema am Ball bleiben und uns mit unseren VertreterInnen in den entsprechenden Gremien der Universität für eine Verbesserung der Studienbedingungen einsetzen. Dabei geht es auch um Verbesserungen für die laufenden Studiengänge, die sofort verändert werden können. Ein Schritt dazu war der Dies Academicus im Mai diesen Jahres. Wobei es nicht ausreicht, diesen einmalig zu veranstalten, sondern die Gespräche zwischen Studierenden und Lehrenden wie auch Unileitung regelmäßig stattfinden und die erarbeiteten Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden müssen.
Wir fordern und setzen uns dafür ein, dass Studierende in allen Prozessen auf allen Ebenen in die Reform eingebunden werden und dass auch nach Umstellung der BA-Studiengänge diese Kommunikation weitergeführt wird, um Probleme möglichst schnell zu beheben.

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Der Hochschulrat - Eine Institution, die die Demokratie mit Füßen tritt


Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) vom Oktober 2006 wurde das nordrhein-westfälische Hochschulrecht grundlegend reformiert. Die Hochschulen des Landes wurden rechtlich derart verselbstständigt, dass sie ihre Aufgaben nun weitestgehend eigenhändig, ohne inhaltliche Kontrolle des Landes, verfolgen können. Das Land selbst zieht sich auf eine reine Rechtsaufsicht zurück. Die Hochschulen sollen sich auf diese Weise im wissenschaftlichen Wettbewerb untereinander profilieren und eigene Strategien und Entwicklungsrichtungen verfolgen können. Diese Entwicklungen lassen sich unter dem Begriff des „Hochschulmanagements“ zusammenfassen, welcher gerade in den letzten Jahren sehr modern geworden ist und in vielen Hochschulgesetzen der Länder mittlerweile Niederschlag gefunden hat. Typische Auswüchse dieser Strömung sind die Umbenennung des Rektorats in „Präsidium“ (sofern die Hochschule wie die Uni Bielefeld nicht die Bezeichnung „Rektorat“ fortführt) und gerade die Einführung von Hochschulräten.
Unser wahrscheinlich scheidender Innovations­minister Andreas Pinkwart rühmt sich damit, dass die nordrhein-westfälischen Hochschulen mit dem HFG eine „Autonomie in einer neuen, bundesweit einzigartigen Dimension erhalten“ haben. Und genau darin liegt die verfassungsrechtliche Problematik: Durch die konkrete Ausgestaltung, die die Hochschulautonomie im neuen Hochschulgesetz erfährt, wird die Universität de facto entdemokratisiert. Der Hochschulrat wurde als höchstes und entscheidendes Leitungsgremium in die Hochschule eingebaut. Er hat weitreichende Kompetenzen wie zum Beispiel die Einsetzung der Verwaltungsspitze durch Wahl des Präsidiums. Die Besetzung des Hochschulrates erfolgt dabei in einem sehr undurchsichtigen Verfahren, bei der bis zur Wahl die Personen geheim bleiben. Einmal eingesetzt, bleiben die Gewählten fünf Jahre im Amt, egal welche Verfehlungen sie sich zu Schulden kommen lassen. Eine Abwahl ist nicht möglich. Studierende sind nicht im Hochschulrat vertreten, nur sporadisch und zur Gewissensberuhigung werden VertreterInnen dieser Statusgruppe eingeladen. Die Beratungsgegenstände sind per se geheim und die Sitzungen nicht öffentlich, Transparenz besteht nicht und ist auch nicht gewünscht. Unser Hochschulrat lässt uns wenigstens die Gnade zu Teil werden, dass wir im Vorfeld einen Blick in die Tagesordnung erhalten. Tatsächlich bildet der Hochschulrat einen verfassungsrechtlich unzulässigen, ministerialfreien Raum. Das meint, dass es keine nicht mal annähernd ausreichende demokratische Legitimation gibt, die das Handeln des Hochschulrates legitimiert. In Anbetracht dessen, was der Hochschulrat alles darf (Wahl des Präsidiums, Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan, Zustimmung zum Haushaltsplan der Universität etc.) muss er erstaunlich wenig (nämlich keine) Rechenschaft ablegen. Weder der Landesregierung noch den Universitätsangehörigen gegenüber. Der Hochschulrat darf also unkontrolliert Staatsgewalt gegenüber den Verwalteten ausüben. Das Unding an dem Ganzen ist, dass nun versucht wird, dieses zutiefst undemokratische Organ als „Innovation“ und „Förderung der Wissenschaftsfreiheit“ zu verkaufen.

Aus diesem Grund hat im Februar diesen Jahres ein Mitglied der ghg*ol vor dem Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Hochschulrat erhoben. Diese AStA-finanzierte Klage fußt auf einem Beschluss des Studierendenparlaments aus dem vergangenen Herbst, das auf diese Weise nun die endgültige verfassungsrechtliche Klärung sucht.

1) klick

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Dienstag, 4. Mai 2010
"Die Bildung gehört allen"

Landesweite Demonstration

Mi., 05.05.2010

NRW-Treffpunkt: 11h am Hauptbahnhof
(Bundesweiter Treffpunkt: 13h Apollo-Platz am Landtag)

Mit dem NRW-Semesterticket ist die Anreise kostenlos und selbstbestimmt...

(Offizieller Aufruf und Zeitplan)

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ups, da fällt uns gerade auf, dass wir hier gar nicht die bildungsperspektive-demo vom 22.04. so ausreichend tight supported haben, wie sie's verdient hätte. dafür waren wir dann allerdings an organisation und durchführung beteiligt....

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Donnerstag, 25. März 2010
Hochschulpolitisches Programm
Archivmaterial, Erstellt am 19. 2. 1997
letzte Änderung am 20.2.97

* Einführung
* Mehr Demokratie wagen!
* Förderung von Forschung und Lehre
* Öffentlichkeit von Hochschule
* Hochschulfinanzierung
* Chancengleichheit
* Bessere soziale Grundvoraussetzung für Studierende
* Keine Zulassungs- und Studienzeitbeschränkungen
* Umfassende Beratungs- und Orientierungsmöglichkeiten
* Studien- und Prüfungsanforderungen

Wir sind der Ansicht, daß eine Reformierung des Studiums grundsätzlich notwendig ist ! Allerdings lehnen wir die von Bund, Ländern und Teilen der Industrie dazu vorgebrachten Vorschläge, wie z.B. Studiengebühren, BAföG-Verzinsung, Eckdaten als völlig inakzeptabel ab.
Studentische Hochschulpolitik darf sich unserer Meinung nach nicht auf das bloße Verhindern derartiger Bestrebungen beschränken, sondern muß alternative Wege der Bildungspolitik aufzeigen und eigene konstruktive Reformvorschläge vorlegen. An der Debatte über "unsere" Reformvorschläge sollten möglichst viele Studierende (aber auch Profs, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche MitarbeiterInnen) teilnehmen, die ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge in die Diskussion einbringen.
Wir glauben, daß gerade die Abwesenheit von Druckmitteln (wie finanzielle Probleme, Wohnungssuche, übermäßiger Prüfungsstreß, gesellschaftlicher Druck [Studierende als Sündenböcke für die Situation der Hochschulen] oder drohende Sanktionen [z.B. Studiengebühren für Langzeitstudierende, eine Verzinsung des BAföG bei Überschreiten der Regelstudienzeit]) ein menschliches, solidarisches und freies Studieren ermöglicht. Wir stellen uns ein Studium vor, in dem alle Studierenden ihren individuellen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen nachgehen können.
Dazu gehören für uns folgende, teilweise sehr grundlegende Punkte, von denen wir glauben, daß sie der Diskussion über Studienreform die richtige Richtung weisen. Wir verstehen sie als zusammenhängendes Modell und wollen sie nicht isoliert betrachtet wissen.

Mehr Demokratie wagen !

Eine radikale Demokratisierung der Hochschulstrukturen ist nötig!
Derzeitig stellt die Gruppe der ProfessorInnen in sämtlichen Gremien der Uni die absolute Mehrheit der Mandate. Die restlichen drei Statusgruppen, Studierende, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche MitarbeiterInnen, können jederzeit von den ProfessorInnen überstimmt werden. Mit wahrer Demokratie hat das wenig zu tun.
Wir fordern die Reformierung und Demokratisierung der Hochschulgremien und befürworten die Einführung des "one person - one vote" Modells. Nach diesem wählen alle Mitglieder der Hochschule ein Hochschulparlament, dieses wiederum ein kollegiales Leitungsgremium als Exekutive und verschiedene Kommissionen, die dem Hochschulparlament zuarbeiten. Zu den Wahlen kandidieren Listen. Diese können aus Mitgliedern verschiedener Statusgruppen (Studis, Profs, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche MitarbeiterInnen) zusammengesetzt sein. Eine automatische ProfessorInnen-Mehrheit würde es nicht mehr geben.
Neben dem Hochschulparlament steht der Fakultätsrat, in dem Mitglieder der unterschiedlichen Fakultäten deren Interessen vertreten. Der Fakultätsrat bildet das föderale Gegengewicht zum Hochschulparlament und muß bei wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben.
Auf dem Weg zu diesem Ziel müssen vermutlich paritätische Modelle durchlaufen (und rechtliche Fragen geklärt) werden. Die regelmäßige Teilnahme von VertreterInnen der nicht professoralen Gruppen an Rektoratssitzungen mit beratender Funktion ist ein erster Schritt, den wir demnächst angehen wollen.
Bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten werden das Interesse der Studierenden an Hochschulpolitik steigern.

Förderung von Forschung und Lehre

Didaktische Fähigkeiten und soziale Kompetenz sollten gewichtige Kriterien bei der Besetzung von neuen Professuren und DozentInnenstellen sein. Eine regelmäßige Weiterbildung der Lehrenden vor allem im didaktischen Bereich muß zur Pflicht werden. Entsprechende Einrichtungen müssen an allen Hochschulen auf- bzw. ausgebaut werden. Engagement in der Lehre muß stärker honoriert werden. Wir schlagen in diesem Zusammenhang zusätzliche Mittelzuweisungen und Forschungssemester für Lehrende vor, die sich in der Lehre besonders einsetzen. Prinzipiell glauben wir, daß das Engagement von DozentInnen in der Lehre bei Schaffung von Anreizen eher steigen wird, als bei Einführung von Zwangsmaßnahmen.
Wir wollen den Verbeamtetenstatus für ProfessorInnen abschaffen.
Wir erhoffen uns von einer effektiven Evaluation durch Studierende, KollegInnen und neutralen Institutionen eine Verbesserung der Qualität der Lehre, da die Lehrenden durch eine qualifizierte Rückmeldung ihr fachliches und didaktisches Können gezielter verbessern können.
Die Einheit von Forschung und Lehre soll beibehalten werden. Denn gute Lehre ist ohne Forschung nicht möglich und eine Forschung ohne Lehre sinnlos. Das erworbene Wissen ist wertlos, wenn es nicht weiter-gegeben wird. Den Studierenden soll ein größerer Einblick und die vermehrte Möglichkeit zur Mitarbeit in Forschungsprojekten ermöglicht werden.
Eine Aufstockung der DozentInnenstellen ist schon lange überfällig, um das zahlenmäßige Verhältnis von Studierenden und Lehrenden auf ein akzeptables Maß zu bringen. Dabei muß ein besonderes Gewicht auf die Einstellung und Berufung von Frauen, die in der Lehre und Forschung völlig unterrepräsentiert sind, gelegt werden.
Mehr interdisziplinäre Veranstaltungen sollen einen breiteren Blick auf komplexe Problemfelder eröffnen. Die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen muß gefördert werden. Die Möglichkeit zum Erwerb und zur Anerkennung studiengangfremder Scheine soll dem derzeit umsichgreifenden Fachidiotentum entgegenwirken.

Öffentlichkeit von Hochschule

Die Hochschulen müssen stärker gesellschaftlich verankert werden.
In ihnen sollen vermehrt gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Zukunftsprobleme diskutiert werden. Die Förderung des ethischen Verantwortungsbewu&szet;tseins der/des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mu&szet; fester Bestandteil jedes Studiums werden.
Besonders Risikotechnologien und Tierversuche müssen in einer breiten Debatte kritisch hinterfragt werden. Ethische Probleme von Forschung und Lehre müssen in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Forschungsvorhaben müssen veröffentlicht und deren ethische Verantwortbarkeit generell geprüft werden. Bei der Vergabe von Mitteln an die Hochschulen sollen Kriterien ethischer Verträglichkeit und der Zukunftsfähigkeit von Forschungs- und Lehrvorhaben mitberücksichtigt werden.
Kuratorien sollen eingerichtet werden, um die Gesellschaft an der Entwicklung, inhaltlicher Ausrichtung und Kontrolle der Hochschulen zu beteiligen. Sie sollen das gesamte politische Spektrum der Hochschulregion widerspiegeln und regionale Initiativen wie Umweltverbände und Fraueninitiativen berücksichtigen.
Die Hochschule als Teil der Gesellschaft muß ihr politisches Mandat wahrnehmen, sich also zu gesellschaftlichen Fragen äußern dürfen.

Hochschulfinanzierung

Die staatlichen Mittel für die Hochschulen müssen dringend erhöht werden. Im europäischen Vergleich gibt Deutschland, gemessen an seinem Bruttosozialprodukt, mit am wenigsten für Hochschulbildung aus. Ein Land wie die Bundesrepublik mu&szet; massiv in eine breite allgemeine Bildung investieren. Wenn wir unser kreatives und intellektuelles Know How nicht optimal fördern, verspielen wir unsere soziale, ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit. Deshalb mu&szet; auch in Zeiten knapper Kassen gerade in die Bildung investiert werden.
Die Hochschulen dürfen nicht vornehmlich von Drittmitteln aus der Industrie abhängig sein. Die Förderung von Forschungsvorhaben sollte sich nicht an deren wirtschaftlichen Nutzen orientieren.
Wir lehnen jede Form von Studiengebühren ab !
Wir betrachten Bildung als ein zentrales Grundrecht, welches jedem Menschen offenstehen sollte und das aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren ist. Studiengebühren sind weder geeignet, die Finanzprobleme der Hochschulen zu bewältigen, noch können sie die Qualität von Lehre und Forschung verbessern. Durch ihre Einführung würde Bund und Ländern eine Gelegenheit gegeben, sich noch mehr aus ihrer Verantwortung für die Hochschulfinanzierung zurückzuziehen.
Gebühren kämen der Einführung eines sozialen Numerus Clausus gleich und träfen vor allen Dingen die an den Hochschulen jetzt schon unterrepräsentierten "sozial schwächeren" Milieus. Von Chancengleichheit, wenn sie überhaupt einmal im deutschen Bildungswesen existiert haben sollte, könnte keine Rede mehr sein.
Wir befürworten die Finanzautonomie von Hochschulen, aber nur unter Mitbestimmung aller Statusgruppen und der Öffentlichkeit (siehe Kuratorium). Die Finanzautonomie ist 1995 in NRW eingeführt worden und räumt den einzelnen Hochschulen wesentlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten bei der Verteilung von finanziellen Mitteln im eigenen Haus ein. Natürlich mu&szet; dieses Modell noch weiter entwickelt und verbessert werden (z.B. Stichwort Demokratisierung).

Chancengleichheit

Grundsätzlich fordern wir Chancengleichheit für alle Studierwilligen und -fähigen. Wir werden uns gegen jede Form von Diskriminierung wenden. Besonders im Bereich der Gleichberechtigung von Frauen liegt dabei noch einiges im Argen. So sind bundesweit über 50% aller Studienanfänger Studienanfängerinnen. Betrachtet man jedoch den Frauenanteil in der ProfessorInnnenschaft (ca. 4%) wird deutlich, da&szet; das komplette Studium unter dem Gesichtspunkt der Frauenfreundlichkeit reformiert werden mu&szet;. Besonders wichtig ist es, die Sichtweise von Frauen bei sozialwissenschaftlichen Themen stärker in die Fragestellungen und Forschungsansätze zu integrieren. Studienstrukturen, Diskussionsformen und -klima müssen regelmä&szet;ig unter diesen Gesichtspunkten hinterfragt werden. Für diese Zwecke müssen auch verstärkt finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt werden.
Besonders in Studiengängen mit sehr niedrigem Frauenanteil sollte über die Einführung von Frauentutorien nachgedacht werden. Desweiteren wollen wir eine Quotierung der wissenschaftlichen Stellen an den Hochschulen erreichen. Frauenbeauftragte müssen für alle Statusgruppen (Studis, Profs, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen) mit mehr Mitteln und Kompetenzen ausgestattet werden.
Bessere soziale Grundvoraussetzungen für Studierende Die Ausbildungsförderung mu&szet; dringend grundlegend reformiert werden.
Die Zahlung von bedarfsdeckendem, eltern- und einkommensunabhängigem BAföG für die durchschnittliche Studiendauer ist für uns eine essentielle Voraussetzung dafür, da&szet; das Recht auf Bildung tatsächlich ohne Benachteiligungen für jeden Menschen gilt. Die derzeitige Förderungsdauer entspricht bei weitem nicht der wirklichen Studiendauer, und BAföG-EmpfängerInnen werden gerade kurz vor den Abschlußprüfungen (Diplom, Magister, Staatsexamen) im Stich gelassen.
Die Abkoppelung der Ausbildungsförderung vom Verdienst der Eltern soll gewährleisten, da&szet; jedeR tatsächlich das studiert, was er/sie möchte und wie er/sie möchte. Der Höchstsatz des derzeitigen BAföG liegt weit unter dem Betrag, den das "Deutsche Studentenwerk" als durchschnittlichen Lebensbedarf einer/s StudentIn im Monat ermittelt hat. Deshalb fordern wir eine Ausbildungsförderung, die den tatsächlichen Lebensbedarf auch deckt.
Die Einkommensunabhängigkeit des BAföGs hätte zusätzlich zur Folge, da&szet; der bürokratische Apparat, der hinter der Antragsschikane steht, sich sinnvolleren Aufgaben widmen könnte.
Wir fordern in diesem Zusammenhang, daß sich bei Arbeit in Gremien der Hochschule, Auslandssemester, Krankheit und Schwangerschaft die Förderungsdauer entsprechend verlängert.
Der Bundesausbildungsförderungsfond (BAFF), das Modell von Bündnis 90/ Die Grünen, kommt unseren Vorstellungen am nächsten. Vom Prinzip stellt er so etwas wie eine umgekehrte Rentenversichung dar (erst Förderung, später dann die Rückzahlung). JedeR Studierende kann pro Monat bis zu 1050 DM aus dem BAFF erhalten, eltern- und einkommensunabhängig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Die Förderungsdauer beträgt zwölf Semester und kann maximal auf 16 Semester gestreckt werden. Die Höhe des Förderungsbetrages setzt jedeR selbst fest.
Die Rückzahlungsmodalitäten sind ziemlich kompliziert und werden deshalb hier nur angerissen:Mit Eintritt in das Erwerbsleben zahlt jedeR Geförderte 25 Jahre einen bestimmten Prozentsatz seines/ihres Bruttoeinkommens in den BAFF zurück. Dieser Prozentsatz errechnet sich aus dem Betrag, den die/der Geförderte im Laufe der gesamten Förderungsdauer zusammengerechnet erhalten hat. Es werden pro 50 DM Förderung je 0,0033 % des Bruttoeinkommens berechnet. Bei Inanspruchnahme des höchsten Förderungs-betrages bei höchster Förderungsdauer erhält einE StudentIn 72000 DM und mü&szet;te 5% seines/ihres Brutto-einkommens einzahlen. Erhält man z.B. nur 36000 DM, zahlt man 2,5 % (36000 DM= 720 x 50 DM= 720 x 0,0033 % = ca. 2,5%). Hinzu kommt noch eine Beitragsreduzierung für Kinder aus ärmeren Familien.
Diese Elternabhängigkeit durch die Hintertür ist einer unser Hauptkritikpunkte am BAFF und wird von uns abgelehnt.Der BAFF ist also eine Solidargemeinschaft, an der man sich später je nach Einkommen unterschiedlich stark beteiligt. Er trägt sich neben der Refinanzierung durch ehemals Geförderte, sowie die Streichung des Kindergeldes und Freibeträgen für Kinder, die studieren, unabhängig davon, ob sie den BAFF in Anspruch nehmen oder nicht. Der Staat gewährleistet durch Zuschüsse, da&szet; der BAFF immer ausreichend gefüllt ist. Ein Problem beim BAFF stellt die hohe Anschubfinanzierung dar.
Der enorm belasteten Gruppe von Studierenden mit Kindern, die den höchsten Anteil der sogenannten "Langzeitstudierenden" ausmachen, mu&szet; durch die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen in Kindertagesstätten an der Hochschule geholfen werden.
Auch den Studierenden, die gezwungen sind, weit entfernt von der Uni zu wohnen, soll es möglich sein, in zumutbare Zeit zur Uni zu kommen, ohne auf ein Auto angewiesen zu sein.
Ein gut ausgestatteter Öffentlicher Personennahverkehr, ein Ausbau des Radwegenetzes sowie sichere (und z.B. überdachte) Fahrradstellplätze sollen die Benutzung umweltschonender Verkehrsmittel fördern. Eine weitere unverzichtbare Ma&szet;nahme zur Verbesserung der Situation heutiger StudentInnen ist die Bereitstellung von ausreichendem, zumutbarem und bezahlbarem Wohnraum.

Keine Zulassungs- und Studienzeitbeschränkungen

Jede willkürliche Zulassungsbeschränkung lehnen wir ab!
Wir wollen offene Hochschulen und fordern eine freie Wahl des Studienortes durch die Studierenden. Studienzeitbeschränkungen durch Zwangsexmatrikulation oder Studiengebühren für "Langzeit-studierende" sind nicht nur gesellschaftlich unsinnig (Ergebnis: SozialhilfeempfängerInnen ohne Berufsabschlu&szet;), sie lähmen auch die Studienmotivation (interessenbezogenes Studium würde ersetzt durch blo&szet;es Scheinesammeln). Wir werden uns gegen jegliche Versuche in dieser Hinsicht wehren.

Umfassende Beratungs- und Orientierungsmöglichkeiten

Die Studien- und Berufsberatung mu&szet; verbessert werden !
Die Zusammenarbeit mit den Schulen sollte intensiviert werden, damit jedeR StudienanfängerIn von vorn- herein klarere Vorstellungen von einem Hochschulstudium bekommt (z.B. Infotage zum Hochschulstudium, Praktika in der Uni ).
Am Beginn jedes Studiums sollte ein Orientierungssemester (sozusagen ein 0. Semester) stehen. In diesem halben Jahr sollen die Studierenden sich mit ihrer neuen Situation (Wohnungssuche, neuer Ort, Jobsuche usw.) und den Gegebenheiten an der Hochschule vertraut machen. Sie können insbesondere Veranstaltungen verschiedener Fachbereiche besuchen, um in aller Ruhe und frühzeitig eine sichere Entscheidung treffen zu können, ob ihnen ein Studium überhaupt liegt oder welcher Studiengang ihnen am meisten zusagt. So sollen hohe AbbrecherInnenquoten und Studienwechsel bei fortgeschrittener Semesterzahl vermieden werden.
Die Nutzung des "0. Semesters" als Orientierungszeit muß aber freiwillig sein. Wer sich in der Wahl seines Faches bereits sicher ist, sollte durchaus schon Scheine machen dürfen. Jedoch wird dieses Semester nicht auf die Studienzeit angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, Ausbildungsförderung zu beziehen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen soll eine stärkere Betreuung der Studierenden eine bessere Studienplanung ermöglichen. DozentInnen als MentorInnen und höhersemestrige Studierende als TutorInnen in ausreichender Zahl sollen die StudentInnen durch das ganze Studium hindurch beratend zur Seite stehen.

Studien- und Prüfungsanforderungen

Der Anteil an Wahlveranstaltungen (gegenüber Pflichtveranstaltungen) muß besonders im Hauptstudium erhöht werden.
Wobei in einigen Fächern jedoch eine klarere Benennung der Studienanforderungen im Grundstudium wünschenswert ist. Insgesamt sollte bei verbesserter Studienberatung die Auswahl an Veranstaltungen erhöht werden.
Um die Studienmotivation zu fördern und Bezüge zur Praxis herzustellen, sollte zudem das Angebot an praktischen Anteilen steigen. Au&szet;erdem erachten wir es als notwendig, da&szet; wissenschaftliches Arbeiten und Praxisorientierung in jeder Phase des Studiums in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.Wir fordern das Herunterschrauben extrem hoher Prüfungs- und Studienanforderungen, die in keinem Zusammenhang zum wissenschaftlichen Anspruch, Berufsbild und restlichem Studium stehen.
Eine große Verbesserung wäre schon in vielen Studiengängen dadurch erreicht, wenn Prüfungen häufiger angeboten würden. Auch eine ausreichende Bereitstellung von Praktikums- und Laborplätzen mu&szet; gewährleistet sein. Bräuchte einE StudentIn nicht ein oder zwei Semester auf einen Prüfungstermin/-versuch, Labor- oder Praktikumsplatz zu warten, wäre ein viel zügigeres Studieren möglich. Besonders Zwischenprüfungen sollten in Zukunft studienbegleitend sein und dürfen nicht in Blockform abgelegt werden müssen.
Die Vergabe von Studienzeitzertifikaten soll dazu führen, daß StudienabbrecherInnen einen Nachweis über ihren bis dahin erreichten Wissenstand mit in das Bewerbungsgespräch nehmen können. Von der Einführung eines sog. Teilzeitstudiums erwarten wir uns eine grö&szligere Chancengleichheit für Studierende, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Elternschaft etc. nicht voll studieren können, aber im nachhinein durch den Vergleich mit Vollzeitstudis das Stigma der/ des LangzeitstudentIn aufgedrückt bekommen.

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Donnerstag, 25. März 2010
kurzes Programm zur Hochschulpolitik
Archivmaterial, Erstellt am 4. 2. 1997
letzte Änderung am 20.2.97

Eine Uni-Reform halten wir für dringend notwendig. Hochschulen müssen stärker in die Gesellschaft integriert werden und Ort der Zukunftsgestaltung sein, in dem gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Zukunftsprobleme und - visionen diskutiert werden. Hierzu ist ein freieres, selbstbestimmtes Studium, das zur Interdisziplinarität anregt, eine stärkere Praxisorientierung und eine deutliche Verbesserung der Lehre erforderlich. Hochschulen müssen auch auf Tätigkeiten außerhalb ihrer selbst vorbereiten. Zur Studiengestaltung und Finanzierung halten wir von Maßnahmen wie Studiengebühren und Zwangsexmatrikulationen, vor allem unter sozialen Aspekten, überhaupt nichts. Vielmehr brauchen wir die (finanzielle) Autonomie der Hochschulen. Sie soll ihre Schwerpunkte ihren Anforderungen gemäß selbst, unter der Beteiligung aller Statusgruppen, festlegen können. Dementsprechend ist eine stärkere Demokratisierung notwendig. Damit eine Unabhängigkeit von ausschließlich wirtschaftlichen Interessen und somit auch die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung gewahrt bleibt, ist die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln zu gewährleisten. Auch unter dem Gesichtspunkt "der leeren Kassen" darf an Bildung, einer Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit, nicht gespart werden.

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