Donnerstag, 25. März 2010
Wir und die Finanzen
Archivmaterial, Letzter Stand: 4. 2. 1997

Jedes Semester zahlt Ihr einen Beitrag von 15,- DM für die studentische Selbstverwaltung. Der AStA verfügt also jedes Jahr bei 20.000 Studierenden über 600.000,-- DM. Für diese Beiträge werden Projekte, Kultur- und Informationsveranstaltungen, sowie Beihilfen für ErstsemesterInnenveranstaltungen und Aktivitäten der Fachschaften finanziert. Ausserdem erhalten die MitarbeiterInnen im AStA und den autonomen Referaten eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit. In den letzten beiden Jahren musste der AStA ausserdem 75.000,- DM pro Jahr für den Bau der Kindertagesstätte (KiTa) zurücklegen. Da der Bau erfolgreich abgeschlossen ist und für den laufenden Betrieb der KiTa keine finanziellen Mittel des AStAs mehr erforderlich sind, stehen diese Mittel wieder für zum Teil überfällige Projekte zur Verfügung. Wir werden aber vor der Haushaltsaufstellung mit allen AGs und den Fachschaften ehrlich diskutieren - und auf deren Wünsche Rücksicht nehmen. Auch ist es bei langfristigen Projekten sinnvoll, dass diese von einer möglichst breiten Mehrheit getragen werden. Besonders der erste Punkt ist sehr heikel, deshalb sollte er vorher bekannt sein - und auch diskutiert werden.
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im AStA auf den BAföG-Höchstsatz
Ungefähr 200.000,-- DM werden jedes Jahr für die Aufwandsentschädigungen für die MitarbeiterInnen ausgegeben. Die Aufwandsentschädigung für eine ReferentInnenstelle beträgt zur Zeit 800,--DM, die Arbeitszeit liegt in der Regel zwischen 30 bis 40 Stunden. Um neben dem Studium und der AStA-Arbeit nicht noch nebenher arbeiten zu müssen, sollte die Aufwandsentschädigung für diesen Zeitumfang auf den BAFöG-Höchstsatz (990,--DM) angehoben werden. Darüber hinaus ist auch darüber nachzudenken, ob die Aktiven im Rahmen dieses Satzes die Höhe ihrer Aufwandsentschädigungen entsprechend dem Umfang ihrer Arbeit selbst bestimmen können. Zur Zeit ist es nicht möglich, weniger als den festgesetzten Höchstsatz in Anspruch zu nehmen. Eine Erhöhung würde so max. 50.000,--DM ausmachen. Gegen die Erhöhung spricht, dass dieses Vorhaben als Selbstbedienung erscheint. Auf der anderen Seite wird die Arbeit in den Gremien durch das neue BAFöG erheblich erschwert. Für Diskussionen und Beschwerden stehen Euch unsere Leute an dem GHG-Stand in der Unihalle zur Verfügung.
2. Aufwandsentschädigung für die studentischen VertreterInnen im Senat
Da hier eine wichtige und sehr zeitintensive Arbeit geleistet wird, wäre es sinnvoll, den VertreterInnen eine Aufwandsentschädigung von 100,-- DM pro Sitzung zu zahlen.
3. Studentische Zeitung
Die No Name Redaktion ist in der Auflösung begriffen. Ein wichtiges Forum, nicht nur für den AStA, ist eine Studierendenzeitung, die regelmässig und häufiger erscheinen sollte, um aktuell zu sein. Für diese Aufgabe sollte der nächtste AStA eine grössere Geldsumme zur Verfügung stellen.
4. Fahrradreparaturwerkstatt
Als längerfristiges Projekt haben wir eine Fahrradreparaturwerkstatt angedacht. Dies wäre ein Projekt, wozu eine breite Mehrheit - wie für das KiTa-Projekt - notwendig wäre. Durch dieses Projekt wären nämlich auch unsere NachfolgerInnen durch eingegangene Verträge gebunden..
5. Rücklage für Aufwandsentschädigungen der Projektgruppen
Um kurzfristig Gruppen unterstützen zu können, die an befristeten oder spontanen Projekten zu studentischen Themen arbeiten wollen, sollten entsprechende Mittel zurückgestellt werden.
6. Rücklage für Rechtsgutachten
Um AStA-Projekte von vornherein rechtlich abzusichern, erscheint es uns angebracht, ggf. Rechtsgutachten anfertigen zu lassen. Hierzu wäre eine Rücklagenbildung sinnvoll.

Letzter Stand: 4. 2. 1997

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kurzes Programm zu den Finanzen
Letzter Stand: 4. 2. 1997

Ein wichtiges Forum nicht nur für den AStA wäre unserer Meinung eine Studierenden-Zeitung, die regelmäßig - und häufiger - erscheinen sollte, um aktuell zu sein. Für diese Aufgabe sollte der nächste AStA eine größere Geldsumme zur Verfügung stellen.
Als Folge der BAFöG-Änderung werden die Tätigkeiten in studentischen Gremien nicht mehr angemessen berücksichtigt, so daß wir eine entsprechende Anhebung der Aufwandsentschädigungen auf BAFöG-Sätze für sinnvoll halten.
Das von uns angestrebte langfristige Projekt einer Fahrradreperaturwerkstatt würde auch die entsprechende Bereitstellung von finanziellen Mitteln über das nächste Jahr hinaus erfordern. Darüber hinaus halten wir Rücklagen für Rechtsgutachten für angebracht, um AStA-Projekte von vorneherein rechtlich abzusichern.
Außerdem wollen wir ausreichende Mitttel für spontane Projektgruppen zurückstellen.

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