Dienstag, 19. Oktober 2010
Zivilklausel für die Uni
Nach einer Anfrage des letzten AStA an das Rektorat betrieb die Universität im letzten Jahr keine Zusammenarbeit mit militärischen Einrichtungen und bekommt auch keine Drittmittel der Bundeswehr, von Rüstungskonzernen oder ähnlicher Einrichtungen. Es kann also behauptet werden, dass die Universität Bielefeld eine zivile Hochschule ist, deren Wissenschaftsbetrieb zivilen Zwecken dient.

Wir, die grüne hochschulgruppe * offene liste, möchten, dass dies so bleibt. Deswegen setzen wir uns für eine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität ein. Solche Zivilklauseln oder auch Friedenspräambeln gibt es in der ein oder anderen Form bereits an anderen Unis (TU Dortmund, Uni Bremen, TU Berlin, Uni Oldenburg) oder sind im Zuge, eingeführt zu werden (Uni Köln). Eine konkrete Fassung gestaltet sich manchmal schwierig, da natürlich Forschung nicht immer eindeutig zuzuordnen ist (Beispiel Minensuchgerät: dient vornehmlich zivilen Zwecken, das Militär kann sich aber die Finger danach schlecken). Das sollte die Uni jedoch nicht davon abhalten, eine öffentliche Willensbekundung fest zu verankern, und je nach Fassung des Textes stellen sich auch unterschiedliche Probleme.
So soll in Köln vielleicht per Abstimmung aller Universitätsangehöriger ein Text wie dieser verbindlich werden:
„Die Universität wirkt für eine friedliche und zivile Gesellschaftsentwicklung. Sie ist selbst eine zivile Einrichtung, betreibt keinerlei Militär- oder Rüstungsforschung und kooperiert nicht mit Einrichtungen des Militärs oder der Rüstungsindustrie."

Habt ihr gute Vorschläge, wie eine Zivilklausel für die Uni Bielefeld aussehen könnte oder sollte? Tretet mit uns in Kontakt, per Mail (ghg-unibi@gmx.de) oder seid herzlich eingeladen zu unseren Treffen, mittwochs um 18 Uhr c.t. in T1-176.

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