Die ghg*ol im Senat
Am Dienstag, 21. Jun 2011 im Topic 'wir -und die uni'
Auch in diesem Jahr tritt die ghg*ol wieder mit sieben KandidatInnen bei den Senatswahlen an. Obwohl der Senat durch die Einführung des Hochschulrates stark an Einfluss verloren hat, ist er immer noch eines der wichtigsten Gremien auf der zentralen Verwaltungsebene der Gruppen-Universität.
Der Senat besteht aus 22 Personen, wobei die ProfessorInnen 12 Sitze für sich beanspruchen. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen haben vier Sitze, die nicht-wissenschaftlichen zwei. Die Studierenden als größte Statusgruppe müssen sich mit vier Sitzen zufrieden geben. Der Senat ist zum Beispiel für die Studiengebührenordnung, die Einschreibeordnung, Prüfungsordnungen oder die Wahl von Mitgliedern der verschiedenen Universitätskommissionen zuständig. Wichtige Aufgaben wie die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin oder die Verabschiedung des Uni-Haushaltes wurden jedoch dem Hochschulrat übertragen. Der Senat hat dann nur noch die
Aufgabe, die Beschlüsse des Hochschulrates zu bestätigen, wobei dieser immer das letzte Wort hat. Trotz der strukturellen Minderheit gegenüber den ProfessorInnen haben wir uns als ghg*ol in den letzten Jahren stets für die Belange der Studierendenschaft eingesetzt. So positionieren wir uns z.B. seit Jahren konsequent gegen die Erhebung jeglicher Studiengebühren oder den immensen „workload“ den es in vielen Studiengängen gibt. Die studentische Vertretung im Senat hat die Möglichkeit, dem Rektorat bei der Arbeit auf die Finger zu schauen und diese zu kritisieren und durch konstruktive Gegenvorschläge zu beeinflussen oder zumindest über Missstände zu informieren. Im letzten Jahr konnten sich die Studierenden gemeinsam mit dem Mittelbau auch bei einigen Entscheidungen gegen die Meinung der ProfessorInnen durchsetzen.
Wir hoffen, dass unsere KandidatInnen auch dieses Jahr wieder das Vertrauen von euch ausgesprochen bekommen, damit wir auch im Senat das Leben an der Uni kritisch aber konstruktiv mitgestalten können. Die Sitzungen des Senats sind im übrigen öffentlich, sodass ihr dort einmal vorbei schauen könnt, um zu sehen, welche Entscheidungen über euch und euer Studium getroffen werden.
Der Senat besteht aus 22 Personen, wobei die ProfessorInnen 12 Sitze für sich beanspruchen. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen haben vier Sitze, die nicht-wissenschaftlichen zwei. Die Studierenden als größte Statusgruppe müssen sich mit vier Sitzen zufrieden geben. Der Senat ist zum Beispiel für die Studiengebührenordnung, die Einschreibeordnung, Prüfungsordnungen oder die Wahl von Mitgliedern der verschiedenen Universitätskommissionen zuständig. Wichtige Aufgaben wie die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin oder die Verabschiedung des Uni-Haushaltes wurden jedoch dem Hochschulrat übertragen. Der Senat hat dann nur noch die
Aufgabe, die Beschlüsse des Hochschulrates zu bestätigen, wobei dieser immer das letzte Wort hat. Trotz der strukturellen Minderheit gegenüber den ProfessorInnen haben wir uns als ghg*ol in den letzten Jahren stets für die Belange der Studierendenschaft eingesetzt. So positionieren wir uns z.B. seit Jahren konsequent gegen die Erhebung jeglicher Studiengebühren oder den immensen „workload“ den es in vielen Studiengängen gibt. Die studentische Vertretung im Senat hat die Möglichkeit, dem Rektorat bei der Arbeit auf die Finger zu schauen und diese zu kritisieren und durch konstruktive Gegenvorschläge zu beeinflussen oder zumindest über Missstände zu informieren. Im letzten Jahr konnten sich die Studierenden gemeinsam mit dem Mittelbau auch bei einigen Entscheidungen gegen die Meinung der ProfessorInnen durchsetzen.
Wir hoffen, dass unsere KandidatInnen auch dieses Jahr wieder das Vertrauen von euch ausgesprochen bekommen, damit wir auch im Senat das Leben an der Uni kritisch aber konstruktiv mitgestalten können. Die Sitzungen des Senats sind im übrigen öffentlich, sodass ihr dort einmal vorbei schauen könnt, um zu sehen, welche Entscheidungen über euch und euer Studium getroffen werden.